Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
94.078 |
Aufnahme von Bundesanleihen
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Emprunts de la Confédération
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Botschaft: 07.09.1994 (BBl V, 151 / FF V, 153)
Ausgangslage
Gemäss Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung
fallen Beschlüsse über die Aufnahme von Anleihen in den Geschäftskreis der
Bundesversammlung. Bisher haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat jeweils für die
Dauer einer Legislaturperiode zur Aufnahme von Anleihen ermächtigt, letztmals mit
Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1991 für die Dauer der Legislaturperiode 1991-1995.
Aus diesem Grunde unterbreitet der Bundesrat den Entwurf eines Bundesbeschlusses, welcher
den Bundesrat ermächtigen soll, während der Legislaturperiode 1995-1999 Anleihen
aufzunehmen.
Verhandlungen
SR |
07.03.1995 |
AB 1995, 157 |
NR |
22.06.1995 |
AB 1995, 1524 |
Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates ohne
Diskussion mit 35 Stimmen, der Nationalrat mit 113 Stimmen, in beiden Räten ohne
Gegenstimmen, angenommen.
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